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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für VERBRAUCHER – Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Internet-Plattform der refueat Food Production GmbH

zwischen

refueat Food Production GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 256602 B, vertreten durch Aymann Azzawi, Steuer-ID: 27/138/78478 – im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbes. orientalische Lebensmittelprodukte, Speisen, Fingerfood, auch im Rahmen eines Caterings bei dem Kunden auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(4) Technische und gestalterische, für den Kunden zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, sonstigen schriftlichen Unterlagen oder im Webshop von der refueat Food Production GmbH, sowie Modell-, Inhalts-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Dem Kunden entstehen bei zumutbaren und den Vertragszweck nicht gefährdenden Abweichungen keine Ansprüche.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, wird diese in der Auftragsbestätigung bzw. im Rahmen eine Voranfrage mitgeteilt.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden die von ihm ausgewählten Produkte nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(4) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Berlin haben. Abweichende Lieferorte können in Absprache mit dem Anbieter vereinbart werden. Die Lieferungskosten sind im Angebot gesondert ausgewiesen.

(5) Gewichtsangaben sind Richtwerte aus den Rezepturen der refueat Food Production GmbH. Die refueat Food Production GmbH arbeitet handwerklich mit frischen Lebensmitteln. Gewichtsangaben können daher naturgemäß abweichen.

(6) Der Kunde hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere alle Informationen zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung (Lieferadresse, Anwesenheit für die Entgegennahme der Lieferung usw.) erforderlich sind. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(7) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die refueat Food Production GmbH die Bestellung an der zur Postanschrift angeliefert wird, wenn unter der angegebenen Postanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt der Kunde nicht erreichbar ist und eine Übergabe der Ware an ihn bzw. einen Vertreter nicht möglich ist, oder eine Lieferung bis zum Kunden auch unter Aufbietung üblicher Anstrengungen nicht zumutbar ist (z.B. Lieferung in ein Hochhaus in hochgelegene Etagen beim Ausfall des Fahrstuhls, Lieferung ist Bereiche, deren ungefährdetes Betreten nicht gesichert ist, wie z.B. Baustellen, dunkle Treppen usw.).

(8) Der Kunde hat jede Lieferung sogleich auf äußere Unversehrtheit zu prüfen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort beim Fahrer bzw. bei der Lieferperson anzumelden. Nachträglich reklamierte erkennbare Transportschäden können von der refueat Food Production GmbH nicht übernommen werden.

(9) Angaben zu Liefer- oder Leistungszeitpunkten sind nur als annähernde Termine zu verstehen und keine Fixtermine. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine (Fixtermine) müssen ausdrücklich als verbindlich oder fix bezeichnet werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum des Anbieters.

§ 5 Preise und Lieferungskosten

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise, solange sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet sind, und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Steuern. Alle Preise sind Euro-Preise. Etwaige Kosten der Überweisung/Zahlung trägt der Kunde.

(2) Die entsprechenden Lieferungskosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bei Cateringleistungen sind die Lieferungskosten im Angebot inbegriffen.

(3) Die Lieferung der Produkte erfolgt durch den Anbieter. Das Lieferungsrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist. Auslieferungen durch Drittanbieter (z.B. Lieferando, Foodora etc.) erfolgen nach gesonderter Vereinbarung.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden bei der ersten Bestellung nur bis zu einem Warenbestellwert von 100 EUR möglich.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (refueat Food Production GmbH, Friedhofsweg 1, 12529 Schönefeld, Fax: +49 30 239 82 542, E-Mail: info@refueat.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


AGB für UNTERNEHMER im Rahmen von Kaufverträgen mit der refueat Food Production GmbH

zwischen

refueat Food Production GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 256602 B, Friedhofsweg 1, 12529 Schönefeld vertreten durch Aymann Azzawi, Steuer-ID: 27/138/78478 – im Folgenden „Anbieter“ oder “REFUEAT” –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – auch künftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen refueat Food Production GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 256602 B, Friedhofsweg 1, 12529 Schönefeld (“REFUEAT“), gegenüber ihren gewerblichen Kunden (im Folgenden: Kunde). Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

(2) Vertragspartner der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge sind ausschließlich Gewerbetreibende bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von REFUEAT sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit also nicht REFUEAT ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt, liegt in dem Auftrag bzw. der Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot. Dies liegt entweder in der Bestellung über den Webshop durch Betätigung des Klickbuttons „zahlungspflichtig bestellen“, in der Hereingabe eines Bestellformulars, einem Fax, E-Mail usw. REFUEAT kann die Bestellung auf schriftlichem Weg verlangen.

(2) Aufträge bzw. Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Annahme durch REFUEAT. Dies kann innerhalb von bis zu 10 Werktagen durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung des Vertrages erfolgen.

(3) Technische und gestalterische, für den Kunden zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, sonstigen schriftlichen Unterlagen oder im Webshop von REFUEAT, sowie Modell-, Inhalts-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Dem Kunden entstehen bei zumutbaren und den Vertragszweck nicht gefährdenden Abweichungen keine Ansprüche.

§ 3 Besondere Leistungen

(1) Der Kunde kann die Art der Verpackung der bestellten Waren auswählen, soweit sie nicht von REFUEAT ausdrücklich als zwingend vorgegeben wird. Dafür fallen die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen zusätzlichen Gebühren an.

(2) Gewichtsangaben sind Richtwerte aus den Rezepturen REFUEAT. REFUEAT arbeitet handwerklich mit frischen Lebensmitteln. Gewichtsangaben können daher naturgemäß abweichen.

§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Mitwirkung des Kunden

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden die von ihm ausgewählten Produkte nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Berlin haben. Abweichende Lieferorte können in Absprache mit dem Anbieter vereinbart werden. Die Lieferungskosten sind im Angebot gesondert ausgewiesen.

(4) Der Kunde hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten insbesondere alle Informationen zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung (Lieferadresse, Anwesenheit für die Entgegennahme der Lieferung usw.) erforderlich sind. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) Alle Genehmigungen, die für die Nutzung der bestellten Waren und des Equipments beim Kunden notwendig sind, sind vom Kunden eigenständig und auf eigene Kosten einzuholen (z.B. Gaststättenkonzession, Brandschutzordnung usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Etwaige erforderliche Abnahmen hat der Kunde zu veranlassen. Die Kosten der Genehmigungen und der Abnahme trägt der Kunde.

(6) Aufstellungsorte und Transportwege auf dem Gelände des Kunden müssen für Aufstellung und Transport geeignet, eben, frei und ggf. beleuchtet sein.

(7) Der Kunde hat jede Lieferung sogleich auf äußere Unversehrtheit zu prüfen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort beim Fahrer bzw. bei der Lieferperson anzumelden. Nachträglich reklamierte erkennbare Transportschäden können von REFUEAT nicht übernommen werden.

(8) Der Kunde hat die Ware demgemäß unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Versteckte später entdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

§ 5 Liefer- bzw. Leistungstermine, Erfüllung, Gefahrübergang

(1) Die im Angebot ausgewiesenen Liefer- oder Leistungszeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, wird diese in der Auftragsbestätigung bzw. im Rahmen eine Voranfrage mitgeteilt.

(2) Angaben zu Liefer- oder Leistungszeitpunkten sind nur als annähernde Termine zu verstehen und keine Fixtermine. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine (Fixtermine) müssen ausdrücklich als verbindlich oder fix bezeichnet werden.

(3) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die refueat Food Production GmbH die Bestellung an der zur Postanschrift angeliefert wird, wenn unter der angegebenen Postanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt der Kunde nicht erreichbar ist und eine Übergabe der Ware an ihn bzw. einen Vertreter nicht möglich ist, oder eine Lieferung bis zum Kunden auch unter Aufbietung üblicher Anstrengungen nicht zumutbar ist (z.B. Lieferung in ein Hochhaus in hochgelegene Etagen beim Ausfall des Fahrstuhls, Lieferung ist Bereiche, deren ungefährdetes Betreten nicht gesichert ist, wie z.B. Baustellen, dunkle Treppen usw.).

(4) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferung an den Kunden über, soweit kein Aufbau von Equipment oder soweit keine Betreuung/Serviceleistung vor Ort geschuldet ist. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. Zahlungsverzug oder Annahmeverzug) verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf ihn über. Die entstehenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung, Aufbewahrung usw. hat der Kunde zu tragen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der REFUEAT gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der REFUEAT. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der REFUEAT in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, und sichert sodann den Saldo.

§ 7 Preise und Lieferungskosten

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise, solange sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet sind, und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Steuern. Alle Preise sind Euro-Preise. Etwaige Kosten der Überweisung/Zahlung trägt der Kunde. Es stehen ausschließlich die auf den Internetseiten von REFUEAT ausgewiesenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Abweichende Zahlungsmethoden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

(2) Der Zahlbetrag der sich aus der Bestellzusammenfassung bzw. Bestätigungsmail der REFUEAT ergibt, ist sofort zur Zahlung fällig. Der Zahlbetrag ist nur dann zu einem späteren Zeitpunkt fällig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, insbesondere bei Zahlung auf Rechnung. REFUEAT ist berechtigt, Rechnungen per E-Mail bei dem Kunden zuzustellen.

(3) Sofern die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung treffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Die von der REFUEAT für diese Leistung verlangten Vergütungssätze gelten in diesem Fall als üblich. Zusätzliche Leistungen, die bei Annahme des Angebots bzw. Durchführung der Leistung nicht bekannt waren und/oder vorhersehbar waren oder auf einem Wunsch des Kunden beruhen und deren nachträgliche Erforderlichkeit von REFUEAT nicht zu vertreten sind, sind gesondert zu vergüten.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges werden sofort auch alle übrigen (Rest-)Forderungen der REFUEAT gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, wenn die der Bestellung zugrundeliegende Veranstaltung bzw. das Nutzungsvorhaben aus Gründen, die die REFUEAT nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, mangelndem Besucherinteresse oder Ähnlichem erfolgt, sofern die REFUEAT diese Gründe nicht zu vertreten hat.

§ 8 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Neukunden bei der ersten Bestellung nur bis zu einem Warenbestellwert von 100 EUR möglich.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 9 Kündigung durch REFUEAT, Stornierung durch den Kunden

(1) Kündigung durch REFUEAT:

REFUEAT kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn

(a) fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass die REFUEAT dadurch ihren Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert. Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist der REFUEAT eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);

(b) sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals der REFUEAT nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können;

(c) der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit des von REFUEAT eingesetzten Personals (Lieferung, Service usw.) vor Ort dienen, insbesondere wenn die behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Veranstaltung des Kunden nicht vorliegen bzw. wenn der Kunde die behördlichen Auflagen nicht erfüllt oder die Durchführung der Veranstaltung behördlich untersagt wird;

(d) der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;

(e) der Kunde für die Durchführung des Vertrages notwendige die Unterlagen und Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht an REFUEAT übermittelt, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich (z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege) sind und eine Bereitstellung an der Postanschrift unmöglich ist oder mit Blick auf das Eigentum der eatat System AG nicht zumutbar ist;

(f) der Kunde technische Anlagen betreibt, die nicht zulässig sind und dadurch das Personal der REFUEAT gefährdet sein kann;

Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für die REFUEAT zumutbar ist.

In jedem Fall sind der REFUEAT zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

(2) Stornierung durch den Kunden:

Soweit der Kunde aus einem Grund kündigt, zurücktritt bzw. storniert, den REFUEAT nicht zu vertreten hat, kann REFUEAT wahlweise die konkret entstandenen Kosten und Vergütungsansprüche geltend machen, oder ihre Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist:

(a) Bei einer Stornierung bis 14 Werktage (Montag-Freitag) vor dem Liefertermin 25 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,

(b) bei einer Vertragsaufhebung bis 7 Werktage (Montag-Freitag) vor dem Liefertermin 50 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,

(c) bei einer Vertragsaufhebung bis 3 Werktage (Montag-Freitag) vor dem Liefertermin 75 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,

(d) danach die vollen Beträge (100 %).

Kann der Kunde nachweisen, dass der Schaden der REFUEAT geringer ist als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, so hat er nur den geringeren Betrag, oder, wenn nachweislich kein Schaden entstanden ist, keine Pauschale zu zahlen.

Eine kostenfreie bzw. gegen Zahlung einer Stornopauschale erfolgende Stornierung ist nicht möglich, soweit die REFUEAT in Erwartung der Vertragserfüllung mit der Herstellung bzw. Produktion der Bestellung beginnt und diese auf kundenspezifischen Wunsch erfolgt.

In jedem Fall hat der Kunde die tatsächlich entstandenen (Storno-)Kosten bei Dritten zu erstatten bzw. zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Stornierung erfolgt, das disponierte bzw. gebuchte Personal bereits angereist ist bzw. Kosten für die Anreise, Übernachtung usw. bereits angefallen sind.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und unabhängig von den vorstehend genannten Pauschalen oder Kostentragungen ist der Kunde zur Übernahme aller Kosten verpflichtet, die durch vertragliche Verpflichtungen entstehen, welche aufgrund des Abschlusses des Vertrages und/oder auf Veranlassung des Kunden von REFUEAT gegenüber Dritten eingegangen wurden und von der REFUEAT redlicherweise ausgehen durfte, dass die Kosten bzw. Veranlassung zur Vertragsdurchführung geboten sind.

§ 10 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

(1) REFUEAT leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Bei Rechtsmängeln leistet REFUEAT zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft REFUEAT nach ihrer Wahl dem Kunden eine rechtlich zulässige Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.

(3) REFUEAT leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt die REFUEAT nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Sache oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn die REFUEAT dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(4) REFUEAT ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

(5) Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

(6) Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, außer es liegt ein unerheblicher Mangel vor. REFUEAT kann nach Ablauf einer gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf REFUEAT über.

(7) Erbringt REFUEAT Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann REFUEAT hierfür Vergütung entsprechend seiner üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel gar nicht bestanden hat oder für den Kunden erkennbar nicht der REFUEAT zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand für die REFUEAT, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(8) Aus sonstigen Pflichtverletzungen der REFUEAT kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber der REFUEAT schriftlich gerügt und ihr eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.

(9) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Ware; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber der REFUEAT.

(10) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der REFUEAT, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet REFUEAT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) REFUEAT haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Sonstiges

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Einwilligung durch REFUEAT abzutreten oder zu übertragen.

(4) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(5) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.